Ordentlicher Bundesparteitag 7.-9. Dezember in Berlin


Beschlüsse - Antragsbereich Sozial- und Gesundheitspolitik

Beschluss S 38

Verbot von Alkoholwerbung

Die enormen Krankheitskosten und die Todesrate beim Zigarettenkonsum bzw. Nikotinverbrauch (Rauchen) haben das Gesundheitsministerium veranlaßt, die Tabakwerbung zu verbieten.

Anders beim Alkohol:

Obwohl die Krankheitskosten sowie die Todesrate beim Alkoholkonsum vielfach höher liegen, wird weiterhin fleißig und mit Unsummen für Alkohol geworben. Durch die permanente Präsenz der Alkoholwerbung werden die negativen Auswirkungen, die der Alkohol mit sich bringt, verharmlost.

Wir sind der Auffassung, dass durch weniger oder gar keine Werbung bzw. Antiwerbung für Alkohol der Konsum eingeschränkt werden kann.

Beispiel 1:

Bei Verkehrs- und Betriebsunfällen, die unter Alkoholeinfluss hervorgerufen werden, entstehen für die Allgemeinheit enorme Kosten, die unserer Meinung nach durch ein gezieltes Verbot von Werbung verringert werden können.

Beispiel 2:

Die Alkoholsucht bedeutet vielfach sozialen und wirtschaftlichen Abstieg. Vielleicht kann die Alkoholsteuer dazu verwendet werden, die Therapieeinrichtungen zu unterstützen.

Hiermit beantragen wir, die Alkoholwerbung in der Öffentlichkeit zu verbieten!