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| Beschlüsse - Antragsbereich Organisationspolitik | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss O 11 Änderung der Finanzordnung Der § 1 der Finanzordnung wird in Abschnitt (1) und (2) wie folgt geändert: § 1 (1): Ab 2002 gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
Erläuterung: Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der zutreffenden Gruppe selbst ein. Der jeweils erst genannte Beitragswert stellt den erwarteten Mindestbeitrag dar. § 1 (2) Für Mitglieder ohne Einnahmen oder mit geringfügigem Einkommen beträgt ab 2002 der monatliche Beitrag 2,5 Euro. § 1 (2a) Ab 2003 erfolgt eine jährliche Anpassung, diese orientiert sich an der nominalen Steigerung des durchschnittlichen Nettoeinkommens, ermittelt durch das Bundesamt für Statistik. Dies bedarf jeweils der Festlegung durch den Parteivorstand. Beiträge von Mitgliedern ohne Einnahmen oder mit geringfügigem Einkommen sind von der jährlichen Anpassung ausgenommen. | ||||||||||||||||||||||||||