Beschluss M 1
Kreisverband Stuttgart
(Landesverband Baden-Württemberg
Rundfunksystem
Der Rundfunk, also Fernsehen und Hörfunk, befindet sich wie alle übrigen elektronischen Medien in einem weltweiten Wandlungsprozess, der im Wesentlichen durch drei Entwicklungen gekennzeichnet ist:
- Zusammenwachsen der überkommenen Rundfunksysteme mit den modernen digitalen, interaktiven Kommunikationstechnologien. Dabei wird zunehmend die bisherige Trennung von Individual- und Massenkommunikation und damit die Gesetzgebungskompetenz von Bund einerseits und Ländern andererseits in Frage gestellt.
- Wachsender, im Bereich Fernsehen global ausgetragener Wettbewerb der einzelnen Medienbereiche um Marktanteile, Einschaltquoten und unterschiedliche Finanzierungssysteme.
- Wachsender Konzentrationsprozess auf nationaler und internationaler Ebene, der verbunden ist mit einer Gefährdung der Meinungs- und Informationsvielfalt.
Bei der Gestaltung einer Medienordnung, die diese Entwicklung zu berücksichtigen hat, orientiert sich die SPD an folgenden Eckpunkten:
- Ein freier öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist für unsere demokratische Gesellschaft konstitutiv. Nur wo keine privat-wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen sind, wird das ganze Spektrum von Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur mit dem Ziel der freien Meinungsbildung ange-boten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist deshalb zu erhalten und weiterzuentwickeln. Es ist ihm die Teilhabe an der Marktentwicklung bei massenattraktiven Programmen sowie die Teilhabe an neuen technologischen Kommunikationsformen zu ermöglichen.
- Das föderale Organisationsprinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Ausdruck der kulturellen Identität der Länder und als Schutz vor zentralstaatlicher Meinungsmacht ist zu sichern. Um die einzelnen Rundfunkanstalten nach innen und außen im Wettbewerb zu stärken, wird die ARD aufgefordert, durch Kooperation Verwaltungskosten einzusparen, um die Programmqualität zu erhalten und auszubauen. Eine Kündigung des ARD-Finanzausgleichs durch einzelne Länderregierungen - und damit die Einführung einer gespaltenen Gebühr - als Druckmittel für die kleinen ARD-Anstalten - wird deshalb abgelehnt.
- Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt über Gebühren, um seine Staatsferne zu sichern. Die Gebühren sind auf Vorschlag der KEF - und nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Unternehmensführung bedarfsgerecht anzupassen. An der Möglichkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Werbung zu akquirieren, wird festgehalten.
- Die privaten kommerziellen Hörfunk- und Fernsehanstalten haben als zweite Säule im dualen Rundfunksystem ihren berechtigten Platz. Ihre Chancen liegen im Programm aus der Nähe, da ein solches von den Konsumenten am ehesten nachgefragt wird und keine Konkurrenz durch öffentlich-rechtliche Angebote gegeben ist. Den regionalen und lokalen Veranstaltern ist deshalb Übertragungskapazität mit wirtschaftlich tragfähiger Reichweite zu ermöglichen, damit sie vielfältige redaktionell eigengestaltete Programme mit guter Qualität finanzieren können, Arbeitsplätze mit sozialer Absicherung schaffen und die Arbeit der Journalisten sowie deren Aus- und Fortbildung angemessen honorieren können.
- Meinungsvielfalt im kommerziellen Rundfunk und verwandten Märkten ist zu sichern. Dabei sind Besitzverhältnisse auf anderen Sektoren des Medienmarktes - auch bezüglich Rechtebesitz, Netzträgerschaft, Diensteanbieter und Verfügungsgewalt über Kabelplätze - bei der Beurteilung vorherrschender Meinungsmacht und Monopolbildung einzubeziehen.
- Der Erwerb von Medienkompetenz ist zu fördern. Dazu ist die Existenz bestehender nichtkommerzieller Veranstalter zu sichern. Ihre medienpädagogischen Projekte sind zu fördern. Weitere nicht kommerzielle Veranstalter sind zuzulassen und nach Möglichkeit mit Übertragungskapazitäten zu versehen.
- Bei der Schaffung einer Rundfunk- und Kommunikationsordnung im Zeitalter der Digitalisierung ist künftig mindestens sicherzustellen, dass
- Recht auf freien Zugang zu Information, Bildung und Unterhaltung unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen erhalten bleibt,
- der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich als Anbieter von Informationsgrundversorgung in den digitalen Kommunikationsdiensten entfalten kann,
- die analog empfangbaren Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in die digitalen Programmpakete aufgenommen werden (must-carry-Gebot). Dazu gehört auch das Deutschlandradio.
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