Ordentlicher Bundesparteitag 7.-9. Dezember in Berlin


Beschlüsse - Antragsbereich Jugend- und Bildungspolitik

Beschluss J 8

Unterbezirk Braunschweig
(Bezirk Braunschweig)

Reform des Bafög

Die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, eine grundlegende, zukunftsfähige Reform des Bafög vorzunehmen. Der u.a. Text wird als Material an die SPD-Bundestagsfraktion und Bundesregierung weitergegeben.

Für eine Reform der Ausbildungsförderung

Eine grundlegende Reform der Studienfinanzierung ist seit Jahren überfällig. Die 15. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zeigt deutlich, wie der fortlaufende Verfall des Bafög die soziale Schieflage unter den Studierenden verschärft hat, bis ich hier faktisch eine geschlossene Gesellschaft von Kindern einkommensstarker Eltern etabliert hat. Eine Ausbildungsförderung, die nur noch 15 % der dem Grund nach förderungsfähigen Studierenden erreicht, kann das Ziel der Chancengleichheit beim Hochschulzugang nicht annähernd gewährleisten. Durch die 20. Bafög-Novelle muss, wie im Entwurf für 1999 vorgesehen ist , das drastische Herausfallen von Studierenden aus der Ausbildungsförderung verhindert werden. Die Anhebung der Elternfreibeträge um 6 % und der Förderbeträge um 2% ist nur ein erster Schritt. Ferner müssen die noch bestehenden Verschlechterungen der 18. Bafög-Novelle zurückgenommen werden.
Die grundlegende Reform der Ausbildungsförderung muss dann sehr schnell folgen. Dies ist nicht zuletzt deshalb möglich, weil sich in der seit Jahren andauernden Diskussion um Reformmodelle ein breit getragener Konsens für die Einführung eines Drei-Körbe-Modells entwickelt hat. Die grundlegenden Inhalte dieses Modells - eine einkommensunabhängige Sockelförderung für alle Studierenden durch die Zusammenführung der Bestandteile des Familienleistungsausgleichs und eine einkommens-abhängige Aufbauförderung sind weitgehend unstrittig.
Eine Reform, die sich an der Prämisse der Ausgabenneutralität orientiert, kann die an sie gesetzten Anforderungen nicht erfüllen. Im Zuge der Aufstockung des Bildungsetats müssen die für das fortgeschriebene Drei-Körbe-Modell zur Verfügung stehenden Mittel deutlich erhöht werden.
Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Modells. Der Unterbezirk Braunschweig setzt sich dabei für folgende Regelung ein:

Korb 1:

Anstelle der bisherigen direkten und indirekten Leistungen an die Eltern von Studierenden nach dem Familienleistungsausgleich (Kindergeld, Steuerfreibeträge ...) tritt ein einheitlicher, einkommensunabhängiger Sockelförderbetrag in Höhe von mindestens 400,- DM. Dieser wird direkt an alle Studierenden als Vollzuschuss ausgezahlt und ermöglicht somit Unabhängigkeit und Eigenständigkeit aller Studierenden. Darüber hinaus entsteht mehr Transparenz bei der Gewährung von staatlichen Leistungen. Nicht zuletzt beseitigt die Umwandlung der staatlichen Leistungen auch die bestehende Ungleichbehandlung bei den Kinderfreibeträgen.

Korb 2:

Darauf aufbauend wird eine einkommensabhängige Aufbauförderung in der Mischform Zuschuss/Darlehen im Verhältnis 50:50 als Fortführung des bisherigen BAföG gewährt. Die Förderung aus Korb 1 und 2 muss bedarfsdeckend sein. Anzustreben ist eine regelmäßige Ermittlung des Bedarfs durch das Deutsche Studentenwerk anhand eines studentischen Warenkorbs. Der Unterbezirk Braunschweig fordert eine automatische und regelmäßige Anpassung der Sätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Gemäß der 15. Sozialerhebung des DSW soll der Förderungshöchstbetrag zunächst 1200 DM betragen.

Voraussetzungen für die Förderung nach Korb 1 und 2:

a) Förderungshöchstdauer

Die Förderungshöchstdauer für beide Körbe sollen sich an den realen Studienzeiten der jeweiligen Studienfächer orientieren und gegebenenfalls dementsprechend angepasst werden. Gremientätigkeit, Fachrichtungswechsel und Auslandsaufenthalt dürfen nicht auf die Förderungsdauer angerechnet werden. Die Forderung an die Studierenden nach mehr Flexibilität und Mobilität steht in krassem Gegensatz zur Benachteiligung der Bafög-Empfänger bei der Anrechnung der Auslandssemester auf die Förderungsdauer. Bei Auslandsaufenthalten sollte die Förderungshöchstdauer um 2 Semester erweitert werden. Auch die Option eines kompletten Studiums im Ausland muss den nach Korb 2 geförderten Studierenden ermöglicht werden. Ein Teilzeitstudium ist zu ermöglichen durch eine flexible Aufteilung der Förderung auf einen längeren Zeitraum bei insgesamt gleichbleibendem Gesamtförderbetrag.

b) Studienstandsnachweis

Die Leistungen aus Korb 1 sind innerhalb der Förderungszeit unabhängig von Studienstands- oder Leistungsnachweisen zu gewähren, da auch das Kindergeld ohne Einschränkung gezahlt wird. Analog den bisherigen Bafög-Regelungen ist für Korb 2 etwa nach dem vierten Semester von den Studierenden ein Studienstandsnachweis zu erbringen, der lediglich ein im zeitlichen Rahmen liegendes Fortschreiten des Studiums dokumentieren soll. Dem Studierenden dürfen daraus aber keine Nachteile er-wachsen wie etwa die Behinderung einer freien und individuellen Gestaltung des Studienverlaufs. Keinesfalls ist die Forderung nach regelmäßigen Leistungsnachweisen zu akzeptieren, da diese oft aufgrund der realen Studiensituation (Überfüllung der Seminare) nicht zu erbringen sind.

Korb 3:

Bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer soll eine Studienab-schlussförderung in Form eines unverzinsten Darlehens gewährt werden. So haben Untersuchungen nach der 18. BAföG-Novelle gezeigt, dass die verzinste Variante kaum in Anspruch genommen wird und dafür eher eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Schließlich soll das Bafög wieder eine für den Studierenden berechenbare und verlässliche Größe werden. Dies schließt auch mit ein, dass zukünftig rückwirkende Regelungs-änderungen vermieden werden. Der Unterbezirk Braunschweig fordert Bildungsministerin Edelgard Bulmahn auf, die grundlegende Reform der Ausbildungsförderung, die sie selber von ihren Vorgängern zu Recht immer gefordert hat, nun zügig durchzuführen. Langfristiges Ziel des Unterbezirks Braunschweig bleibt die Anerkennung und Einbeziehung des Ausbildungsabschnitts innerhalb einer allgemeinen Grundsicherung.

Zu den Alternativkonzepten:

Die Empfehlungen des Sachverständigenrates "Bildung" der Hans-Böckler-Stiftung gehen nach Ansicht des Unterbezirks Braunschweig in eine falsche Richtung. Mit dem vorgeschlagenen System von Bildungskonten und Bildungsgutscheinen werden verdeckte Studiengebühren eingeführt, und zwar bereits innerhalb der Regelstudienzeit in Form einer Zuzahlung beim Bezug der Bildungsgutscheine. Die komplette Zuzahlung gilt für alle Zweit- und Aufbaustudiengänge sowie für alle über die Regelstudienzeit hinausgehenden Semester, d.h., wer länger studiert als die Zeit, die für einen "verzögerungsfreien Durchlauf durch die gymnasiale Oberstufe und der Regelstudienzeit eines Universitätsstudiums" vorgesehen ist, der muss seine Bildungsgutscheine ohne staatliche Bezuschussung selber kaufen. Das BAFF-Modell ist als ein unsolidarisches und unausgewogenes Konzept abzulehnen. Teilaspekte etwa bezüglich der Anpassung an reale Studienbedingungen und gewandelte Studien-verläufe sind durchaus akzeptabel, die Grundstruktur aber zielt auf die Bildung einer Solidargemeinschaft finanziell Schwächerer ab. Der Staat wird dabei nach und nach aus seiner sozialen Verantwortung entlassen. Außerdem bedürfte es einer Anschubfinanzierung in zweistelliger Milliardenhöhe, die derzeit nicht zur Verfügung steht.