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| Beschlüsse - Antragsbereich Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik | |||||
Beschluss A 16 Landesverband Bayern
SPD-Forderungen zum Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) Die SPD begrüßt das formelle Ende der MAI-Verhandlungen durch die OECD. Die jahrelangen Verhandlungen über ein so tief in die Rechte souveräner Staaten und künftige Gesetzgebungsmöglichkeiten eingreifenden Vertragsentwurfes hinter dem Rücken der Parlamente und ohne Information der Öffentlichkeit haben auf Druck der Öffentlichkeit und durch den dann folgenden Widerstand in den nationalen Parlamenten ein Ende gefunden. Da wesentliche Inhalte des MAI aber weiterhin auf der Arbeitsebene der OECD weiterberaten werden und zur Grundlage von Verhandlungen zwischen EU und den USA bzw. NAFTA gemacht werden bzw. werden sollen, ist es notwendig, die Grundsätze sozialdemokratischer Politik im Zeichen zunehmender Globalisierung zu bestimmen. Grundsätzlich halten wir ein multilaterales Abkommen über Investitionen für sinnvoll, um die weltweit mehr als 1600 beistehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen zu harmonisieren und transparent zu machen. Bei einer immer stärkeren weltweiten Verflechtung der Wirtschaft bedarf es dringend eines politischen Managements der Globalisierung, um deren Rahmenbedingungen und internationalen Spielregeln festzulegen. Sonst setzt sich zunehmend das Recht des Stärkeren gegen die Schwächeren durch. Dies sind immer häufiger die vergleichsweise kleinen Staaten, denen ohne internationale Kooperation im Standortwettbewerb immer kleinere Handlungsspielräume gegenüber den transnationalen Mega-konzernen bleiben. Diese neuen internationalen Regeln müssen nicht nur für die Geber und Empfänger ausländischer Direktinvestitionen, sondern auch für die betroffenen Nationen als Ganzes akzeptabel und für die breite Öffentlichkeit durchschaubar sein; das Ziel einer weltweiten ökologischen und sozialverträglichen Entwicklung darf auf keinen Fall ausgeklammert bleiben. Wir treten deshalb für neue Verhandlungen im Rahmen der WTO ein. Für uns Sozialdemokraten ist es entscheidend, die bisherige Geheimhaltung zu durchbrechen und die Öffentlichkeit, einschließlich der Gewerkschaften und der Nichtregie-rungsorganisationen, in die neuen Verhandlungen breit einzubeziehen. Die deutsche Position kann nur in Abstimmung mit dem Bundestag und in Absprache mit den anderen Ländern der EU und den entsprechenden EU-Gremien ausgearbeitet werden. Dabei erwarten wir, daß ein künftiges MAI mindestens folgende Anforderungen erfüllt: 1. eine Harmonisierung und Konsolidierung der bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen muss sich auf den kommerziellen Bereich beschränken. Nicht nur Verteidigung und öffentliche Sicherheit, sondern auch die Bereiche der Kultur, sozialen und gemeinnützigen Dienste, Bildung und öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Einwanderungs- und Arbeitsmarktregelungen dürfen prinzipiell nicht einem MAI unterworfen sein. 2. die Souveränität der Staaten sowie die verfassungsmäßigen Rechte der Parlamente - einschließlich des EU-Parlaments - aber auch die künftigen Handlungsspielräume von Bund, Ländern und Kommunen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die bisher geplante Vertragsdauer (20-jährige Mindestdauer) sowie nichtöffentliche Streitschlichtungsverfahren unter Umgehung der nationalen und europäischen Gerichte sind nicht hinnehmbar. 3. Die Rechte der lnvestoren sind genau zu definieren und einzugrenzen. Die Nicht-Diskriminierungsregel für ausländische Investoren darf nicht dazu führen, dass ausländische Investoren besser gestellt werden als Inländer. 4. Unternehmens-Leitlinien, die über die bisher erreichten Mindestregelungen der OECD hinausgehen, sind verbindlich in einem MAI zu verankern. 5. Verbindliche internationale bzw. multilaterale Wettbewerbsregeln müssen im MAI entwickelt und verankert werden, wenn die anhaltende Welle der Megafusionen nicht zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Wettbewerbs in ganzen Weltregionen und zu bedrohlichen Kartellen und Monopolen führen soll, die selbst größeren Unternehmen wenig Raum auf den globalen Märkten lassen. Wirksame Sanktionen bei deren Nichteinhaltung sind unerlässlich. 6. Regionale, nationale und EU-Regelungen zur Förderung einer nachhaltigen Umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung dürfen nicht nachteilig beeinflusst werden. Notwendige Weiterentwicklungen bzw. Verbesserungen müssen national und regional möglich sein. 7. Die weitere Entwicklung regionaler Wirtschaftsordnungen (z.B. EU, Mercosur) darf durch das multilaterale Investitionsabkommen nicht be- oder verhindert werden. 8. In jedem multilateralen bzw. internationalen Abkommen muss der Grundsatz der Partnerschaft zwischen Entwicklungs- und Industrieländern von Anfang an beachtet werden. Die Verhandlungen dürfen nicht ohne die Entwicklungsländer geführt werden. 9. Die internationalen und regionalen Übereinkommen zu Umwelt und Entwicklung müssen in einem Investitionsabkommen verbindlich integriert sein und von den Unternehmen verpflichtend eingehalten und umgesetzt werden. 10. Die in der Europäischen Union verbindlich bestehenden Sozialstandards sollen die Messlatte bei Regelungen für die Industrienationen darstellen, für die Entwicklungsländer sollen zumindest die Standorts der Internationalen Arbeitsorganisation verbindlich sein. 11. Die MAI-Regeln sollten grundsätzlich für alle Vertragsstaaten Gültigkeit haben, extraterritoriale Gesetzgebung - auch durch Supermächte - muss unzulässig sein. 12. Leitlinien für die Steuererhebung und die Subventionsgewährung (Bandbreiten) sollten baldmöglichst ausgearbeitet werden. Damit könnten Steuersenkungs- und Subventionswettläufe um ausländische Direktinvestitionen verhindert werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten streben eine neue Weltwirtschaftsordnung an, um - zu vermeiden, dass heute ganze Weltregionen durch Wirtschafts- und Währungskrisen in tiefes Elend gestürzt werden, - soziale Rechte für alle Menschen faktisch zu garantieren, - globale Umweltprobleme endlich konsequent anzugehen und - den rücksichtslosen Verbrauch natürlicher Ressourcen entschieden zu reduzieren. Grundpfeiler einer neuen Weltwirtschaftsordnung müssen sein: - die verbindliche Verankerung von humanitären und sozialen Rechten in den bestehenden und den neu zu verhandelnden Weltwirtschaftsverträgen - die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und die schrittweise Umsetzung verbindlicher, sanktionierbarer und weltweit gültiger Umweltabkommen - Stärkung eines möglichst schwankungsfreien, qualitativen Wachstums durch bessere Koordination der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik zwischen den Industrieländern, den aufstrebenden Wirtschaftsnationen und den Entwicklungsländern - die Einigung auf Regeln für eine neue Finanzarchitektur der Weltfinanzmärkte, um Währungskrisen zu vermeiden und Währungsspekulationen zu reduzieren. Weltweiter Handel und weltweite Investitionen müssen nicht nur den Unternehmen und ihren Aktionären (Shareholder-Value), sondern möglichst vielen Menschen auf der Welt nützen. | |||||